Das NABU Naturschutzgebiet Bottsand besteht aus zahlreichen von der Ostsee geformter Nehrungshaken mit Strandwällen, Dünen, Feucht- und Trockenrasenflächen. Das Schutzgebiet wird hauptsächlich von Strandbrütern wie Zwerg- und Küstenseeschwalbe, Austernfischer und Sandregenpfeifer als Brutplatz genutzt. Im Frühjahr wird zum Schutz der Brutflächen ein Elektrozaun von NABU Aktiven und Helfer/-innen auf- und im Winter wieder
abgebaut.
Mit der ersten Verordnung vom 8. Juli 1939 wurde der damals erst 15 ha große Bottsand unter das Reichsnaturschutzgesetzes gestellt. Das Betreten des Schutzgebietes wurde in der Verordnung ganzjährig untersagt.
Es folgten in den Jahren 1958, 1961, 1974 und 1976 neue Verordnungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Mit der heute gültigen Landesverordnung von 1987 umfasst das NSG mit seinen
Wasserflächen 91 ha.
Die Betreuung des Schutzgebietes begann 1960 durch Aktive der NABU Gruppe Kiel - das Schutzgebiet war zu der Zeit 69 ha groß. Nach dem Aufstellen einer Vogelwärterhütte im Jahre 1970, eine neue
"Blockhütte" wurde 1983 aufgestellt, konnten Referent und Vogelwart die Betreuung von Flora & Fauna auch rund um die Uhr sicherstellen. Mussten die Naturschützer anfangs noch häufig
uneinsichtige Menschen aus dem Schutzgebiet verweisen und den in großen Mengen seeseitig anlandenden Müll einsammeln, sind sie heute vor allem damit beschäftigt, die Nester bestandsbedrohter
Bodenbrüter vor Fressfeinden zu schützen. Fuchs, Steinmarder & Co. stellen auch in anderen Schutz-gebieten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste erfolgreiche Bruten zunehmend in Frage.
Quelle: Faltblatt NSG "Bottsand"
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